Der GAME e.V. äußert sich zur geplanten Urheberrechtsreform

Der GAME Bundesverband der dt. Games-Branche e.V. äußert sich kritisch und mit starkem Bedenken zum aktuellen Entwurf des „Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung“.ps i love you ps4

 

Eine Stärkung der Urheberrechte ist wünschens- und erstrebenswert, die Umsetzung in Form des Gesetzesentwurfes jedoch mehr als mangelhaft. Als Hauptgrund hierfür, sieht der Verband die fehlende empirische Grundlage der Datenerhebung durch das Bundesjustizministerium. Aufgrund der fehlenden Datenerhebung hat das Ministerium die Auswirkungen der Reform auf die Games-Branche noch nicht einmal im Ansatz bedacht. Die geplanten Maßnahmen stellen eine unüberschaubare Mehrbelastung für die Branche und somit indirekt auch für die Urheber dar, die regelmäßig in fester Anstellung bei einem Entwicklungsstudio tätig sind.

 

Unter der Federführung des Vorstandsmitglieds Ramak Molavi (Gameduell) und von Verbandsjustiziar Kai Bodensiek (Brehm & v. Moers) hat der GAME e.V. fünf signifikante Punkte der neuen Reform gerügt, die bei genauer Überprüfung zu unerträglichen Wettbewerbsnachteilen der deutschen Games-Branche führen ohne den Urheber besser zu stellen:

 

  1. Computerspiele als komplexe Werke und die Besonderheiten der Games-Branche werden nicht berücksichtigt,
  2. Allgemeines Rückrufsrecht für Urheber nach 5 Jahren,
  3. Verkennung von Finanzierungsmodellen in der Games-Branche, die mit einem erfolgreichen Titel eine lange Reihe an weniger erfolgreichen Veröffentlichungen gegenfinanzieren,
  4. Mehrfachvergütungs- und umfassende Auskunftsansprüche für Urheber,
  5. Fehlende Ausnahmen für angestellte Urheber.

Zu all diesen Punkten hat der Verband in einer ausführlichen Stellungnahme (zu finden hier: http://goo.gl/xAJ9ia) Position bezogen und Änderungsvorschläge erarbeitet. Kai Bodensiek und Ramak Molavi dazu:

 

„Gerade die Umsetzung des Rückrufsrechtes nach 5 Jahren wird die deutsche Games-Branche international isolieren. Kein internationaler Partner wird in deutsche Spiele investieren, wenn er nach 5 Jahren seine Rechte erneut kaufen muss“, führt Kai Bodensiek aus. „Die Mehrfachvergütungsregelung führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit. Praktisch muss dann jedes Games-Unternehmen einen heute unbekannten Anteil des Gewinns, nach einem unbekannten Schlüssel auf seine Mitarbeiter verteilen.“

 

Ramak Molavi stimmt dem zu: „In der Games-Branche sind die Urheber der Spiele regelmäßig fest angestellt. Somit besteht der Bedarf nach der Über-Regulierung der Vergütung und einer zusätzlichen Absicherung der Urheber nicht. Es würde sich um eine ungerechtfertigte Besserstellung von Urhebern gegenüber nicht kreativ arbeitenden Angestellten handeln, die jedoch ebenfalls maßgeblich am Zustandekommen eines Spiels beteiligt sind. Das Rückrufsrecht und die Auskunftspflicht gegenüber den eigenen Arbeitnehmern sind schlicht nicht praktikabel. Es wird verkannt, dass die Auskunftspflicht sich nicht nur auf das einzelne Spiel beschränken könnte, an dessen Zustandekommen der Urheber beteiligt war. Die Auskunftspflicht wäre viel weiter gefasst als erahnt, da Finanzierungsmodelle der Gamesbranche nicht so funktionieren, dass sich der Erfolg eines einzelnen Spiels isoliert betrachten lässt.“

 

Der Verband fordert die Politik im Allgemeinen und das Bundesjustizministerium im Speziellen auf, hier dringend tätig zu werden und die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Die deutsche Games-Branche ist eine zukunftsträchtige Industrie, die durch die Vorschläge des Gesetzesentwurfs nur in ihrer Entwicklung gehindert wird. Hierdurch wird für viele Firmen der Branche eine unsichere Arbeitsatmosphäre geschaffen, die so in anderen Ländern nicht vorhanden ist. Deutschland droht somit noch weiter den internationalen Anschluss zu verlieren und das, obwohl bereits heute die Urheber fast durchgängig dauerhafte Arbeitnehmer in gesicherten Positionen sind. Als größte Interessenvertretung der deutschen Games-Branche sieht der GAME e.V. daher dringenden politischen Handlungsbedarf.